Verband Wohneigentum begrüßt Gesetzentwurf: „Schluss für die Straßenausbaubeiträge!“

Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt: „Damit zieht die Kommunalministerin endgültig einen Schlussstrich unter die Straßenausbaubeiträge in NRW. Das ist ein riesiger Erfolg für alle, die wie der Verband Wohneigentum in der größten Volksinitiative der Landesgeschichte gegen die Beiträge gekämpft haben“, kommentiert Peter Preuß, Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW.

In NRW fallen zukünftig keine Straßenausbaubeiträge mehr an.  © Hoda Bogdan – stock.adobe.com
Die Straßenausbaubeiträge in NRW sollen ab 2024 endgültig abgeschafft werden. 

„Wir freuen uns besonders, dass Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach eine klare und eindeutige Regelung ohne Hintertürchen vorgelegt hat. Sie ist damit bewusst nicht den Vorschlägen eines Rechtsgutachtens aus dem letzten Jahr gefolgt. Das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger in NRW – denn so schafft Sie Klarheit, dass die Straßenausbaubeiträge in diesem Land der Geschichte angehören“, ergänzt Preuß.

Wird der Entwurf der Landesregierung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet, kommt ein jahrelanger Konflikt in der Landespolitik aus Sicht des Verbands zu einem guten Ende. Bereits seit 2020 werden die Anliegerbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1.1.2018 in den zuständigen Kommunalgremien beschlossen wurden, durch ein Förderprogramm des Landes vollständig übernommen. „Schon das Förderprogramm war ein großer Erfolg der Initiative mehrerer Verbände – es konnte wegen des hohen bürokratischen Aufwands und seiner Endlichkeit aber nur eine Zwischenlösung sein“, kommentiert Michael Dröge, stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW.

Einziger Wermutstropfen: „Die Landesregierung bleibt bei ihrem Stichtag. Das entspricht ihren Ankündigungen – wir würden aber begrüßen, wenn es einen für den Bürger einfacher erkennbaren Stichtag als den Ratsbeschluss über die Ausbaumaßnahme gäbe. Denn dieses Datum kennen oft genug selbst Stadtverwaltungen nicht auf Anhieb. Wir würden es deshalb begrüßen, wenn grundsätzlich alle nach dem 1.1.2018 ergangenen oder noch nicht rechtskräftigen Bescheide über Straßenausbaubeiträge von der Abschaffung umfasst wären“, erklärt Dröge.